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Wählen per Briefwahl

Sie erhalten Ihre Wahlkarte per Post

Falls in Ihrem Betrieb kein Betriebswahlsprengel eingerichtet werden konnte, bekommen Sie Ihre Wahlkarte ab 18. Februar 2019 per Post zugestellt. Damit haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme auf dem Postweg abzugeben.

Sie sind im Wahlzeitraum nicht im Betrieb?

Sie sind in einem Betriebswahlsprengel erfasst, aber an den Wahltagen aus persönlichen oder arbeitsbedingten Gründen (Urlaub, Dienstreise, Arbeitsplatzwechsel) nicht im Betrieb anwesend? Dann haben Sie die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen, um Ihre Stimme auf dem Postweg oder in einem öffentlichen Wahllokal abgeben zu können. Wenn Sie jetzt schon wissen, dass Sie zu den Wahlzeiten in Ihrem Betrieb nicht anwesend sein werden, dann müssen Sie bis spätestens 1. März 2019 im Wahlbüro eine Wahlkarte beantragen.

Wählen Sie sofort, wenn Sie Ihre Wahlkarte bekommen

Als WahlkartenwählerIn erhalten Sie Ihre Wahlkarte ab 18. Februar 2019 zugesandt. Mit der Wahlkarte können Sie einfach und bequem wählen: Entweder per Briefwahl oder in einem der öffentlichen Wahllokale. Sie können die Wahlkarte sofort nach Erhalt ausfüllen und zurückschicken. Es gilt das Datum des Poststempels. Bitte beachten Sie, dass Sie die Wahlkarte bis spätestens 13. März 2019 (Datum des Poststempels) abschicken müssen, damit diese bei der Wahl berücksichtigt werden kann.

Wollen Sie Ihre Stimme aber persönlich abgeben, ist dies in einem öffentlichen Wahllokal vom 4. bis 13. März 2019 möglich. Die konkreten Adressen und Öffnungszeiten der öffentlichen Wahllokale finden Sie auf Ihrer Wahlkarte.

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